Der einkommensteuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steht nur einem Elternteil zu, auch wenn sich das Kind in annähernd gleichem Umfang wechselweise bei seinen getrennt lebenden Eltern aufhält. Grundsätzlich können die Eltern einvernehmlich bestimmen, wer von beiden den Entlastungsbetrag geltend macht (BFH, Urteil vom 28.04.2010 - III R 79/08). mehr...